Ablauf der Schulanmeldung:
Im Oktober/November, im Jahr bevor ihr Kind eingeschult wird, werden Sie zu einem Informationselternabend eingeladen. Themen des Abends sind: Die Grundschule Griesheim und die Schulkind-Betreuung stellen sich vor. Einschulung ja / nein? Wo geht mein Kind zur Schule, wo ist der richtige Lernort? Braucht es noch etwas mehr Lernzeit? usw. An diesem Termin erhalten Sie voraussichtlich schon den Termin für die Schulanmeldung und die Anmeldeunterlagen.
Die Schulanmeldung findet Ende Januar oder Anfang Februar im Schulgebäude der Grundschule Griesheim statt. Sie werden spätestens im Dezember mit dem entsprechenden Termin dazu eingeladen (voraussichtlich beim Elternabend). Mit der Einladung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Formulare, die Sie bitte im Vorfeld ausfüllen und zur Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.
Sie erhalten folgende Unterlagen:
- Ein Anmeldeformular, welches bitte beide Erziehungsberechtigte unterschreiben müssen.
(Sollten Sie das alleinige Sorgerecht haben, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit zur Schulanmeldung.)
- Informationen zur Teilnahme am Religionsunterricht
- Datenschutzerklärung
- Für Kinder die mit dem Bus fahren à Antrag Schülerlistenverfahren, Datenschutz Busbeförderung
- Unterlagen zu Händen der Eltern (grüne Blätter): Einladung Schulanmeldung, Infektionsschutz, Informationen Schüler*innen Beförderung, Ferienplan,
Am Tag der Anmeldung planen sie bitte ein Zeitfenster von ca. 30 Minuten ein und kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind.
Zusätzlich zu den ausgefüllten Anmeldeunterlagen (weiße Blätter) bringen Sie an dem Tag der Anmeldung bitte folgende Dokumente mit:
- Geburtsurkunde
- Impfnachweis-Masernschutz
- Vorsorgeheft U9
- ESU I Nachweis
- Bei alleinigem Sorgerecht – Nachweis darüber
Kann Kinder:
Kinder, die bis zum 30.06. des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig und werden, wenn sie in unserem Schulbezirk wohnen, entsprechend von uns angeschrieben. Kinder, die bis zum 30.06. des Folgejahres das 6. Lebensjahr vollenden – sog. KANN-KINDER, können ebenfalls die Schule besuchen, wenn die Eltern/Kinder dies wünschen und auch die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. D.h. die Leistungen der Kinder müssen erwarten lassen, dass das Kind die Anforderungen der ersten Klasse erfolgreich erfüllen kann. Ein Gespräch mit der Kooperationslehrkraft und Kooperationserzieherin und deren Einschätzung ist maßgeblich. KANN-KINDER werden nicht automatisch von uns angeschrieben und erhalten keine Anmeldeunterlagen. Sollten Sie über eine Einschulung Ihres „KANN-KINDES“ nachdenken, kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter postsstelle@griesheim-gs.og.schule.bwl.de oder melden Sie sich telefonisch unter 0781-97055-80 zu den Öffnungszeiten des Sekretariats. Sprechen Sie auf jeden Fall mit der Kindertageseinrichtung und teilen Sie dort Ihren Wunsch mit.
Antrag auf Schulbezirkswechsel:
Die Schule an Ihrem gemeldeten Wohnort (Hauptwohnsitz) ist die zuständige Grundschule für Ihr Kind. Manchmal sind Sie aus beruflichen oder sonstigen Gründen gezwungen, dass Ihr Kind eine andere Grundschule besucht. Dies setzt voraus, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf Schulbezirkswechsel bei der für Sie zuständigen Schule (Schule am Wohnort) stellen. Es ist hilfreich die beiden betroffenen Schulen im Vorfeld darüber zu informieren. Den Antrag auf Schulbezirkswechsel erhalten Sie auf Anfrage von der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule. Für die Genehmigung eines Schulbezirkswechsels müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen. Diese Nachweise müssen bei der für Ihr Kind zuständigen Schule, zusammen mit dem Schulbezirkswechselantrag, abgegeben werden.
Wenn Ihr Kind an einer privaten Schule angemeldet wird, benötigen wir einen Nachweis der Anmeldung und des Schulbesuchs dieser Schule. Teilen Sie dies bitte der aufnehmenden Schule mit.
Was ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch – Was ist die Grundschulförderklasse (GfK)?
Manchmal kann es sein, dass ein Kind vom Alter her zwar schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig ist, weil ihm in manchen Bereichen noch einzelne Voraussetzungen fehlen, um gefestigt ins erste Schuljahr zu starten. Dann gibt es die Möglichkeit, ein Jahr in der Grundschulförderklasse in Zell-Weierbach eventuelle Rückstände aufzuarbeiten. Die für uns zuständige Grundschulförderklasse (GFK) ist an der Weingartenschule in Zell-Weierbach angesiedelt. Gerne können Sie sich vorab auf der Homepage der Weingartenschule in Zell-Weierbach über die GFK informieren. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der GFK gemacht und Kinder bei uns, die so ihre kleinen Lücken bis zum Schulbeginn schließen konnten und anschließend prima in Klasse 1 gestartet sind. Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie die Kooperationslehrkraft gerne darauf an.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen einen groben Überblick über den Ablauf der Schulanmeldung geben können. Sollten noch Fragen offen sein, dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.
Wir freuen uns schon heute auf den Start mit Ihren Kindern im September.
Bitte nehmen Sie die Empfehlungen und Rückmeldungen der Kooperationserzieher und Lehrkräfte ernst. Durch den Blick der verschiedenen Professionen auf Ihr Kind, sind die Rückmeldungen sehr aussagekräftig.
Herzliche Grüße – Daniela Adelmann mit dem Team der Grundschule Griesheim
