Krankmeldung

Krank werden kann man immer mal, wir bitten Sie Ihr Kind in der  Sdui-Klassengruppen über die Funktion "Anklopfen" zu entschuldigen. Wenn Sie anklopfen, dann können nur Administratoren (Lehrkräfte) die Nachricht an die Gruppe lesen. Oder schreiben Sie die betreffende Lehrperson direkt an. Bitte geben Sie Ihrem Kind dann, wenn es wieder in die Schule kommt, eine schriftliche Entschuldigung in Papierform mit. 
 

Beurlaubungen (Schulbesuchsverordnung §4 Abs.2)


Eine Beurlaubung für Ereignisse, die vorher bekannt sind (z.B. Familienanlässe, religiöse Gründe, Teilnahme an Wettbewerben etc.) ist grundsätzlich rechtzeitig vorher mit schriftlicher Begründung zu beantragen.

Beurlaubungen bis zu 2 Tagen können vom Klassenlehrer genehmigt werden. Beurlaubungen von mehr als 2 Tagen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Für Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien gilt:

"Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur aus wichtigen Gründen zulässig (z.B. Kur). Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich 3 Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Akten zu nehmen."